Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Mieterinformationen

Stand: 06. Dezember 2023

Inhaltsübersicht

  1. Geltungsbereich der AGB
  2. Vertragstext, Vertragsgegenstand und Vertragssprache
  3. Vertragsschluss
  4. Informationen zu Preisen und Versandkosten
  5. Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen
  6. Herstellung und Verarbeitung nach Vorgaben des Mieters
  7. Urheber- und Nutzungsrechte
  8. Widerrufsbelehrung
  9. Gewährleistung und Haftung
  10. Änderung der AGB
  11. Schlussbestimmungen
  12. Streitschlichtung und Verbraucherstreitbeilegung

1. Geltungsbereich der AGB

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Fotobox Dreischulte, Matthias Alexander Dreischulte-Schaefer, Friedrichstraße 63, 44137 Dortmund (nachfolgend bezeichnet als „Vermieter“) und dem nachfolgend als „Mieter“ bezeichnetem Mieter der Dienstleistung des Vermieters (nachfolgend bezeichnet als „Produkte“ oder „Waren“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“).
  2. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, auch nicht, wenn der Vermieter seine Leistung widerspruchslos erbringt, es sei denn, der Vermieter stimmt der Geltung der abweichenden Bedingungen des Mieters ausdrücklich und schriftlich zu.
  3. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung von männlichen und weiblichen Sprachformen verzichtet.
  4. „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  5. „Unternehmer“ im Sinne der AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragstext, Vertragsgegenstand und Vertragssprache

  1. Der Vermieter speichert den Vertragstext und stellt ihn dem Mieter in Textform (z. B. per E-Mail oder gedruckt mit der Lieferung der Bestellung) zur Verfügung. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Vermieter ausdrucken.
  2. Der Vermieter vermietet Fotoboxen (elektronische Anlage zur Erstellung von Fotografien durch Betätigung eines Selbstauslösemechanismus) in unterschiedlichen Ausführungen optional u.a. inklusive Druckfunktion, Vor-Ort Betreuung, Hintergrund, Accessoires und Dekoration. Darüber hinaus werden Audio Gästebücher vermietet. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Vermieter und dem Mieter. Der Vermieter erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch, Verträge können in dieser Sprache geschlossen werden.

3. Vertragsschluss

Die auf dieser Webseite dargestellten Mietgegenstände stellen kein rechtlich bindendes Angebot des Vermieters auf Vertragsabschluss dar und dienen zur ersten Information. Nach einer unverbindlichen Anfrage des Mieters gibt der Vermieter bei Verfügbarkeit des Mietgegenstandes ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss per E-Mail oder in Papierform ab. Erst durch anschließende Bestätigung und schriftlichen Annahme des Angebots durch den Mieter (z. B. per E-Mail) kommt ein Vertrag zustande. Davon abweichend kann der Mieter ein Buchungsformular in Papierform ausfüllen. Nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter kommt ein Vertrag zustande.

4. Informationen zu Preisen

  1. Alle Preisangaben verstehen sich als Endpreise. Der Vermieter unterfällt der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung und weist daher keine Umsatzsteuer, bzw. Mehrwertsteuer aus.
  2. Der Mietpreis ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Mietdauer beginnt mit dem Aufbau des Mietgegenstandes am Veranstaltungsort und endet bei Abholung des Mietgegenstandes durch den Vermieter (Abholung täglich zwischen 7 und 22 Uhr). Zu dem gewählten Angebotspaket können weitere auf der Webseite aufgeführte Sonderleistungen oder individual vereinbarte Leistungen vereinbart werden. Zusätzlich anfallende Lieferkosten (z. B. bei einer Anlieferung im Umkreis von größer als 50 km ausgehend von der Postleitzahl 44137 in Dortmund) sind mit dem Mietpreis zusammen zu entrichten.

5. Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abschlag, Skonti oder andere Nachlässe zu leisten.
  2. Beim Einsatz von Finanzinstituten und anderen Zahlungsdienstleistern, gelten im Hinblick auf die Bezahlung zusätzlich die Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise der Zahlungsdienstleister. Mieter werden gebeten, diese Regelungen und Hinweise als auch Informationen im Rahmen des Bezahlungsvorgangs zu beachten. Dies insbesondere, weil die Zurverfügungstellung von Zahlungsmethoden oder der Ablauf des Zahlungsverfahrens auch von den Vereinbarungen zwischen dem Mieter und Finanzinstituten und Zahlungsdienstleister abhängig sein können (z. B. vereinbarte Ausgabelimits, ortsbeschränkte Zahlungsmöglichkeiten, Verifizierungsverfahren, etc.).
  3. Der Mieter sorgt dafür, dass er die ihm obliegenden Voraussetzungen erfüllt, die zur erfolgreichen Bezahlung mittels der gewählten Zahlungsart erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere die hinreichende Deckung von Bank- und anderen Zahlungskonten, Registrierung, Legitimierungen und Autorisierung bei Bezahldiensten sowie die Bestätigung von Transaktionen.
  4. Sollte eine Zahlung aufgrund mangelnder Deckung des Kontos des Mieters, Angabe einer falschen Bankverbindung oder eines unberechtigten Widerspruchs des Mieters nicht durchgeführt oder zurückgebucht werden, dann trägt der Mieter die hierdurch entstandenen Gebühren, sofern er die fehlgeschlagene oder rückabgewickelte Buchung zu verantworten hat und im Fall einer SEPA-Überweisung rechtzeitig über die Überweisung informiert wurde (sogenannte „Pre-Notification“).
  5. Vorkasse – Wurde Zahlung per Vorkasse mittels einer Banküberweisung vereinbart, wird der Zahlungsbetrag, vorbehaltlich einer ausdrücklich getroffenen anderslautenden Vereinbarung, bereits mit Vertragsschluss fällig. Der Vermieter teilt dem Mieter seine Bankverbindung mit. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang.
  6. PayPal – Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend: „PayPal“) mittels der bereitgestellten, bzw. von Mieter gewählten Art der PayPal-Zahlung durchgeführt. Für Mieter, die über ein PayPal-Konto verfügen, gelten die folgenden Nutzungsbedingungen von PayPal: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full. Sofern Mieter PayPal’s Dienste in Anspruch nehmen, ohne über ein PayPal-Konto zu verfügen, gelten die folgenden Nutzungsbedingungen: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Übersicht aller Bedingungen: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full.

Bei einer Zahlung per Paypal wird der Zahlungsbetrag, vorbehaltlich einer ausdrücklich getroffenen anderslautenden Vereinbarung, bereits mit Vertragsschluss fällig. Der Vermieter teilt dem Mieter seine für eine Transaktion notwendigen Paypaldaten mit. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang.

  1. Wenn die Zahlung per Vorkasse oder Paypal trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 14 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Vermieter eingegangen ist, tritt der Vermieter vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Vermieter keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Mieter und Vermieter ohne weitere Folgen erledigt. Sollte die Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen nach Bestellbestätigung stattfinden, muss die Zahlung unmittelbar und in jedem Fall vor Beginn der Mietdauer beim Vermieter eingehen. Ansonsten ist auch in diesem Fall die Bestellung hinfällig und den Vermieter trifft keine Lieferpflicht.
  2. Kosten, die durch Mahnung fälliger Forderungen entstehen, werden den Mieter in Rechnung gestellt. Den Mieter bleibt der Nachweis keiner, bzw. geringerer Kosten vorbehalten.
  3. Der Vermieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere durch das Gesetz bestimmte Folgen und Kosten bei den säumigen Mieter geltend zu machen. Die Verpflichtung des Mieter zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Vermieter nicht aus. Zu den Verzugsschäden gehören Kosten der Rechtsdurchsetzung, wie z. B. Kosten für Rechtsberatung, Mahnverfahren oder Inkasso.
  4. Kommt es zu einer Absage des Auftrags durch den Mieter, ist der Vermieter berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen: 40% bei einer Absage bis zu 21 Tage vor der Veranstaltung; 70% bei einer Absage bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung; 90% bei einer Absage bis zu 2 Tage vor der Veranstaltung. Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleibt hiervon unberührt.

6. Herstellung und Verarbeitung nach Vorgaben des Mieters

  1. Der Mieter wird über seine erforderliche Mitwirkung im Rahmen der Dienstleistungsbeschreibung informiert.
  2. Bei der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten muss der Mieter insbesondere bei der Bereitstellung von Informationen das vereinbarte Format, den vereinbarten Übermittlungsweg sowie weitere vereinbarte technischer Vorgaben und Fristen beachten.
  3. Der Mieter verpflichtet sich nur solche Informationen bereitzustellen sowie Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, deren vertragsgemäße Verarbeitung durch den Vermieter nicht gegen das geltende Recht sowie nicht gegen Schutzrechte Dritter verstößt. Der Mieter verpflichtet sich insbesondere, sicher zu stellen, dass er über die für die Verarbeitung durch den Vermieter nötigen Nutzungs- und Verfügungsrechte verfügt. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Mitwirkung des Mieters zu überprüfen.
  4. Der Vermieter trägt keine Kosten für die Mitwirkung des Mieters.
  5. Der Mieter stellt den Vermieter, seine Mitarbeiter und Vertreter von der Haftung und/oder Ansprüchen von Behörden oder Dritten frei, die im Zusammenhang mit der Mitwirkung des Mieter entstehen und die der Mieter zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch alle erforderlichen und angemessenen Rechtsverteidigungskosten. Ferner unterstützt der Mieter den Vermieter in diesem Fall bei der Abwehr der Ansprüche durch zumutbare und erforderliche Mitwirkungshandlungen sowie Informationen.
  6. Der Vermieter ist auf Grundlage einer sachgerechten Abwägung berechtigt, Verarbeitungsaufträge, auch nach Vertragsschluss, zurückzuweisen, bei denen der Vermieter aufgrund objektiver Anhaltspunkte von einem Verstoß gegen die geltende Rechtslage, Rechte Dritter oder die guten Sitten ausgehen darf (das gilt insbesondere bei jugendgefährdenden, diskriminierenden, beleidigenden oder verfassungsfeindlichen Informationen).
  7. Der Mieter trägt die Verantwortung für folgende Anforderungen an den Veranstaltungsort. Das Aufstellen und die Nutzung von Fotoboxen und Zubehör kann nur bei Erfüllung der Anforderungen gewährleistet werden:
    • Wird die Veranstaltung in Räumen Dritter abgehalten, ist der Mieter für die Einholung der Zustimmung dieser verantwortlich, dass der Mietgegenstand aufgestellt werden kann und darf, sowie dass der Erstellung von Fotografien durch eine Fotobox seitens des Dritten zugestimmt wird.
    • Die Mietgegenstände sind auf eine Innennutzung ausgelegt. Eine Außennutzung ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Der Mieter muss unabhängig davon sicherstellen, dass Fotobox und Zubehör vor Witterungseinflüssen (Regen etc.) geschützt sind.
    • Für die Aufstellung und Nutzung von Fotoboxen ist ein Areal mit einer ebenen Fläche von mindestens 3×3 Metern zur Verfügung zu stellen. Die Deckenhöhe muss mindestens 2,5 Meter betragen, ansonsten muss vor Vertragsschluss eine Rücksprache mit dem Vermieter erfolgen.
    • In unmittelbarer Nähe (<4m) der Fotobox wird ein separater Stromanschluss zur Verfügung gestellt, der durch keine anderen elektronischen Geräte genutzt wird.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Die durch den Vermieter eingesetzten Produkte sind schutzrechtlich (insbesondere marken- und urheberrechtlich) geschützt. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen beim Vermieter, bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Mieter verpflichten sich, diese Schutzrechte anzuerkennen und zu beachten.
  2. Der Mieter erhält die einfachen Rechte, die gemietetem Fotobox zu vertragsgemäßen Zwecken zu nutzen. Im Übrigen ist die Nutzung und Verwertung der Fotobox nicht zulässig. Insbesondere dürfen urheberrechtlich geschützte Produkte des Vermieters nicht im Internet oder in Intranets vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zur Verfügung gestellt oder in sonstiger Art und Weise Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die öffentliche Wiedergabe, Vervielfältigung oder sonstige Weiterveröffentlichung, sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und sind somit untersagt. Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte dürfen von der Fotobox nicht entfernt werden.

8. Widerrufsbelehrung

  1. Die Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.
  2. Die Regelungen dieser AGB schränken die gesetzlichen Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs-, Gewährleistungs- und Mängelrechte sowie sonstige zwingende Rechte des Mieter sowie seine diesbezüglichen Zahlungs- und sonstigen Ansprüche nicht ein und gelten gegenüber diesen nachrangig.

9. Gewährleistung und Haftung

  1. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.
  2. Der Vermieter darf die Gewährleistung im Fall von Mieter, die Verbraucher sind, dann einschränken, wenn er die Mieter darüber eigens in Kenntnis gesetzt hat und die Einschränkung der Gewährleistung ausdrücklich sowie gesondert vereinbart wird und diese Vereinbarung dem Mieter auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt wird.
  3. Im Verhältnis zu Mieter, die Unternehmer sind, sind für die Beschaffenheit der Ware nur die Angaben in der Produktbeschreibung oder sonst durch den Vermieter ausdrücklich einbezogene Produktbeschreibungen oder Herstellerinformationen maßgeblich. Sonstige Informationen in Medien oder öffentliche Stellungnahmen sowie Angaben des Herstellers oder Dritter, sind nicht maßgeblich.
  4. Der Vermieter haftet auf Schadensersatz unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Vermieter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten) oder im Fall vereinbarter Garantieversprechen. In diesem Fall haftet der Vermieter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen und erwartbaren Schaden. Der Vermieter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehend genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Mieter ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Mieter im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung des Vermieters.
  5. Der Mieter stellt den Vermieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Vermieter aufgrund von Verstößen des Mieters gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
  6. Bei einer fehlenden oder unvollständigen Leistungserbringung haftet der Vermieter maximal in Höhe des belasteten Mietpreises.
  7. Mietgegenstände werden durch den Vermieter nach Aufbau geprüft und im einwandfreien und vollständigen Zustand überlassen. Der Mieter hat den Zustand der Mietgegenstände bei Erhalt zu prüfen und etwaige Beschädigungen dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
  8. Der pflegliche und sachgemäße Umgang mit dem Mietgegenstand und Zubehör von Mieter und nutzenden Personen (z. B. Gäste) ist durch den Mieter sicherzustellen. Der Mieter haftet während des vereinbarten Mietzeitraums für sämtliche Schäden am Mietgegenstand (auch verursacht durch Veranstaltungsgäste), Zubehör sowie fehlende Teile bzw. Diebstahl bzw. Verlust von Teilen oder des gesamten Mietgegenstandes. Die Kosten einer Reparatur oder Wieder- bzw. Neubeschaffung des Mietgegenstandes sowie evt. Folgeschäden (z. B. keine rechtzeitige Weitervermietung möglich) sind durch den Mieter zu tragen. Es wird betont, dass die Mietgegenstände nicht durch den Vermieter versichert sind.
  9. Der Mieter hat die Zugänglichkeit zur Fotobox zum vereinbarten Zeitraum der Abholung sicherzustellen. Sollte eine Abholung der Fotobox wegen eines fehlenden Zugangs nicht möglich sein, haftet der Mieter für evt. Schäden, die dem Vermieter entstehen.
  10. Der Vermieter stellt die technischen Mittel zur Erfassung und Speicherung von Fotografien zur Verfügung und haftet in dem Zusammenhang nicht für evtl. Verletzungen des Urheber- oder Persönlichkeitsrechts die durch die Nutzung von angemieteten Fotoboxen entstehen. Zudem trägt der Vermieter keine Verantwortung für die Erstellung und Verbreitung von rechtswidrigen Aufnahmen, die mit der Fotobox erstellt wurden. Der Mieter trägt in diesen Fällen die Verantwortung und haftet bei evt. Rechtsverletzungen gegenüber Dritten im vollen Umfang.
  11. Bei einer Speicherung von Fotografien auf einem USB-Stick erfolgt nach Veranstaltungsende keine weitere Datenverarbeitung durch den Vermieter. Auf Wunsch des Mieters erfolgt alternativ der Upload der Fotos in eine passwortgeschützte Onlinegalerie. Die Speicherung und Verarbeitung der Fotos von Gästen bzw. Nutzern der Fotobox bedarf unter Umständen der Zustimmung. Der Mieter verpflichtet sich, diese Zustimmung einzuholen bzw. die entstandenen Bilder nur im Rahmen der erteilten Zustimmung zu verwenden. Der Vermieter bietet bzgl. der Einholung etwaiger Zustimmungen seine Beratung an.

10. Änderung der AGB

  1. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AGB im Falle von Dauerschuldverhältnissen (d. h. über einen längeren Zeitraum laufenden Verträgen, in deren Rahmen Leistungen und/oder Gegenleistungen erbracht werden), jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in den folgenden Fällen zu ändern: a) Wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert; b) Wenn die Änderung dem Vermieter dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen; c) Wenn völlig neue Dienstleistungen oder Dienstleistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse eine Beschreibung in den AGB erfordern; d) Wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Mieter ist.
  2. Im Falle von Mietern, die Unternehmer sind, können Änderungen auch neben den genannten Fällen vorgenommen werden, sofern sie für den Mieter zumutbar, angemessen und sachlich gerechtfertigt sind.
  3. Der Vermieter wird die geänderten AGB mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Mieter beim Vermieter hinterlegte E-Mail-Adresse senden. Wenn ein Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der E-Mail gegen die neuen AGB Widerspruch erhebt, gelten die geänderten AGB als vom Mieter akzeptiert. Mit der Benachrichtigung über die Änderung wird der Vermieter die Mieter über die Folgen einer Nichtanfechtung informieren. Die Mieter können den geänderten AGB auch durch ausdrückliche Zustimmung zustimmen.

11. Schlussbestimmungen

  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter, sofern dieser Unternehmer ist und dem Vermieter, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Der Gerichtstand befindet sich am Sitz des Vermieters, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde im Sitzland des Vermieters keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht des Vermieters einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt

12. Streitschlichtung und Verbraucherstreitbeilegung

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
  2. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.